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Ein wichtiges Gestaltungsmittel, das einen erheblichen Einfluss auf das Look & Feel einer Website hat, ist die Wahl der passenden Schriftart(en). Das Angebot im Internet ist grenzenlos. Bei manchen Anbietern müssen Gebühren entrichtet werden (z.B. Adobe), andere bieten ihre Schriften kostenlos an. Der wohl größte Anbieter kostenfreier Webfonts ist Google.
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine entsprechend qualifizierte Anwaltskanzlei.
Wie funktioniert die Einbindung von Schriften auf einer Website?
Ob lokal auf einem Computer oder online auf einer Website - jede Schriftart besteht aus einer oder mehreren Schriftdateien. Diese haben üblicherweise Dateiendungen wie .eot, .otf, .ttf, .woff oder .woff2. Damit eine Website eine Schriftart verwenden kann, muss ihr mitgeteilt werden wie die Schriftart heißt und in welchem Verzeichnis die dazugehörigen Schriftdateien hinterlegt sind. Üblicherweise wird dies in den sog. Stylesheets der Website eingetragen. Stylesheets sind Dateien, die Gestaltungsanweisungen für die Website beinhalten, z.B. Textfarbe, Breite und Höhe eines Bildes, Hintergrundfarben und nicht zuletzt Schriftarten.
In CSS (Cascading Style Sheets), die am weitesten verbreitete Sprache, die zur Formulierung von Stylesheets verwendet wird, sieht die Definition einer Schriftart folgendermaßen aus:
@font-face {
font-display: swap;
font-family: 'Dancing Script';
font-style: normal;
font-weight: 400;
src: url('.../webfonts/dancing-script-v28-latin-400.woff2') format ('woff2');
}Mit diesem Codeausschnitt wird die Schriftart Dancing Script definiert. Damit diese auch auf der Website verwendet wird, muss sie ihr oder Elementen von ihr zugewiesen werden. Möchte man die Schriftart Dancing Script beispielsweise für Überschriften verwenden, würde die CSS-Anweisung so aussehen:
h1, h2, h3, h4, h5, h6 {
font-family: 'Dancing Script';
}Nun wird für Überschriften-Elemente h1 bis h6 die Schriftart Dancing Script verwendet.
Potenzielle Verstöße gegen den Datenschutz
Im oberen Beispiel ist der Speicherort der Schriftdatei als relativer Pfad angegeben und befindet sich auf dem Server auf dem auch die Website ansich gehostet wird. Das ist die sichere Variante zur Einbindung von Schriftdateien in eine Website.
Stattdessen kann man auch eine komplette URL angeben. Würde man die Font Dancing Script direkt von Google beziehen, würde die Schriftart-Definition in CSS folgendermaßen lauten:
@font-face {
font-display: swap;
font-family: 'Dancing Script';
font-style: normal;
font-weight: 500;
src: url('https://fonts.gstatic.com/s/dancingscript/v29/If2cXTr6YS-zF4S-kcSWSVi_sxjsohD9F50Ruu7BAyo3ROp8ltA.woff2') format ('woff2');
}Von dieser Art der Einbindung ist aber dringend abzuraten, denn sie kann zu Verstößen gegen den Datenschutz führen. Damit dem Besucher einer Website die Schriftart angezeigt wird, muss der Browser des Besuchers die Schriftdatei(en) von der angegebenen URL https://fonts.gstatic.com/… herunterladen. Dabei werden Daten des Browsers und ggf. des Benutzers des Browsers an die Server von Google gesendet. Sofern der Besucher dem nicht zuvor explizit zustimmt, stellt dies ein Verstoß gegen den Datenschutz dar, der abgemahnt werden kann.
2022 gab es hierzu ein Gerichtsurteil am Landesgericht München. Dabei wurde entschieden, dass die dynamische Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung datenschutzwidrig sein kann. Im Anschluss zog eine regelrechte Abmahnwelle durch Deutschland, da viele Websites die Schriftarten von Google verwenden und diese über die Google-Domain eingebunden hatten.
Achtung bei Content Management Systemen und anderen Softwarepaketen
Grundsätzlich ist die datenschutzkonforme Einbindung von Schriftarten einfach umzusetzen. Aufpassen muss man allerdings, wenn man für seine Website oder seinen Onlineshop Softwarepakete wie Wordpress, shopware oder Joomla im Einsatz hat, die evtl. auch mit Drittanbieter-Erweiterungen wie Elementor, YooTheme oder SP PageBuilder ausgestattet sind. Diese bieten oft die Möglichkeit aus einem Auswahlfeld die gewünschte Schriftart auszuwählen und kümmern sich im Hintergrund darum, dass die Schriftart auf der Website verfügbar ist. Da die meisten dieser Softwarepakete nicht von deutschen Herstellern stammen, muss man unbedingt sicherstellen, dass sie die Schriftarten von Google korrekt und datenschutzkonform einbinden.
Am einfachsten geht das mit den Entwicklertools, die z.B. von den Browsern Google Chrome und Mozilla Firefox standardmäßig zur Verfügung gestellt werden. Mit diesem Werkzeug lässt sich überprüfen von welcher URL die Schriftdateien geladen werden.
Bei Ihrer Website besteht Handlungsbedarf? Wir helfen gerne.
Sie sind sich nicht sicher, was für Schriftarten auf Ihrer Website oder auf Ihrem Onlineshop verwendet werden und ob diese datenschutzkonform eingebunden sind? Gerne prüfen wir das für Sie und binden die verwendeten Schriften korrekt ein. Kontaktieren Sie uns einfach.
Wir geben in diesem Artikel Tipps und Informationen, übernehmen jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit oder absolute Korrektheit. Im Zweifel sollten Sie rechtlichen Rat einholen.